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Familienrecht

Bei einer Trennung oder Scheidung ist es empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, da die Folgen oft einschneidend sind, sowie nachträgliche Änderungen der Gerichtsentscheide nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich sind.

Als kompetente Rechtsanwältin für Familienrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung. Bei Scheidungen und Trennungen gibt es viel zu regeln, insbesondere den Unterhalt, das Sorgerecht, die Obhut und den persönlichen Verkehr (Besuchsrecht) betreffend die Kinder, das Güterrecht, sowie allenfalls die Zuteilung von Liegenschaften. Auch die Vorsorgevermögen wie Pensionskassenguthaben, welche während der Scheidung angespart wurden, sind bei einer Scheidung zu teilen.

Auf einseitigen Wunsch kann eine Scheidung erst nach einer Trennungszeit von zwei Jahren erfolgen.

Ohne zweijährige Trennungszeit kann die Scheidung nur verlangt werden, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen, oder wenn die Fortsetzung der Ehe aus “schwerwiegenden Gründen” nicht zugemutet werden kann, z.B. bei schwerwiegender häuslicher Gewalt. Falls die Parteien sich nicht über die Nebenfolgen der Scheidung einigen (Obhut über die Kinder, Unterhalt, Vermögensaufteilung, etc.), erfolgt die Regelung dieser Belange durch den Richter.

Für das Getrenntleben benötigt man keine gerichtliche Bewilligung. Es reicht, dass ein Ehegatte das Zusammenleben bewusst aufgibt, auch gegen den Willen des andern. Diesfalls kann es sinnvoll sein, zu regeln, wer die Kinder betreut, wem die eheliche Wohnung zugeteilt wird, wie die Möbel aufgeteilt werden und wer wem wieviel Unterhalt bezahlen muss. Dafür ist der Eheschutzrichter in einem einfachen Verfahren zuständig. Die Vermögensaufteilung und die Teilung der während der Ehe ersparten Pensionskassenguthaben erfolgt erst bei der Scheidung.

Bei Kindern stellt sich oft die Frage der geteilten oder alternierenden Obhut. Hat ein Elternteil die alleinige Obhut inne, so befindet sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes bei diesem Elternteil (Art. 25 ZGB). Bei alternierender Obhut müssen sich die Eltern darüber einigen, wo das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsicht hat. Am zivilrechtlichen Wohnsitz gehen die Kinder in der Regel in die Schule. Gerade das Familienrecht verlangt neben Fachwissen auch viel Empathie und Fingerspitzengefühl.

Gerne vertrete ich Sie mit Nachdruck vor den zuständigen Behörden und Gerichten, oder unterstütze Sie mit meinem Verhandlungsgeschick bei einvernehmlichen Einigungen, sei es vor Gericht oder aussergerichtlich.
Ich handle stets in Ihrem Interesse und erarbeite für Sie massgeschneiderte Lösungen.