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Honorar

Mein Honorar beträgt CHF 250.00 plus MwSt pro Stunde und Auslagen. Es gibt die Möglichkeit einer vergünstigten Erstberatung von rund einer Stunde, um sich kennenzulernen und den Bedarf an rechtlicher Beratung abzuklären, bitte fragen Sie mich an.
In der Regel vereinbare ich mit den Klienten eine Akontozahlung. Die Schlussrechnung wird üblicherweise nach Beendigung des Auftrags gestellt. Bei länger dauernden Fällen erfolgen Teilabrechnungen.

 

Unentgeltliche Rechtspflege

Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so kann ich beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Gegebenenfalls werden die Kosten des Verfahrens und des Rechtsvertreters dann einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt.

Rechtschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Gemäss der neuen Empfehlungen der Paritätischen Kommission RSV SAV/SVV bitte ich Sie, vor der ersten Kontaktaufnahme das Merkblatt mit den Empfehlungen zu studieren.

Es ist die Pflicht des Versicherten, den Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung zu melden. Diese prüft, ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht. Zudem entscheidet sie, ob sie den Fall intern durch eigene Juristen oder durch externe Anwälte bearbeiten lässt. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Anmeldung Ihres Falles bei der Rechtschutzversicherung und beim Gesuch um Kostengutsprache.