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Mediation

Gedacht ist nicht gesagt,
gesagt ist nicht gehört,
gehört ist nicht verstanden,
verstanden ist nicht einverstanden,
einverstanden ist nicht angewendet,
angewendet ist noch lange nicht beibehalten.

Konrad Lorenz (1903-1989, Wiener Verhaltensforscher & Nobelpreisträger)

Der Mediator bildet die Brücke, auf welcher die Mediation stattfinden kann und unterstützt die Parteien bei der Kommunikation.

Weshalb Mediation?

Gerichtsverfahren können lange dauern und die involvierten Personen sowie ihre Beziehung zueinander belasten. Dafür ist man beim Gerichtsverfahren sicher, in gegebener Zeit zu einem Abschluss zu kommen. In welchem Umfang aber der Gerichtsentscheid zufriedenstellend sein wird, ist ungewiss.

Mediation hingegen ermöglicht es, Auseinandersetzungen schneller und meistens auch kostengünstiger zu beenden. Das Ergebnis ist oft für beide Parteien befriedigend. Dafür gibt es keine Garantie, dass es bei einer Mediation zu einer Lösung kommt. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann jederzeit beendet werden.

Mediation begünstigt eine weiterhin funktionierende Beziehung zwischen den Parteien. Die Mediation macht deshalb nicht nur, aber insbesondere dann Sinn, wenn die Konfliktparteien nach Beendigung des Konflikts noch miteinander verbunden bleiben (Familien, Mieterschaft, Stockwerkeigentümer, Arbeitsverhältnisse, Nachbarn).

Rufen Sie an: Ich empfange Sie gerne in meinem Büro oder komme in ihre Räumlichkeiten, z.B. in ihren Betrieb.

Was ist Mediation?

“Um klar zu sehen, genügt oft schon ein Wechsel der Blickrichtung.”
Antoine de Saint Exupéry

Mediation bedeutet Vermittlung in Konflikten durch eine neutrale Drittperson. Der Mediator hilft den Parteien in Gesprächen, eine Lösung ihres Konfliktes zu finden. Im Zentrum steht nicht die Frage nach Schuld und Unschuld bzw. Gewinnern und Verlierern, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten. Die erreichte Lösung ermöglicht es, das Verhältnis zwischen den Parteien nachhaltig verbessern.

 

Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren

Das Verfahren dauert relativ kurz (Wochen bis maximal einige Monate).

Das finanzielle Risiko ist für beide Parteien beschränkt, denn es fallen keine Gerichtskosten an, welche nach Obsiegen und Unterliegen auferlegt werden.

Das Resultat kommt nur zustande, wenn beide Parteien damit einverstanden sind (keine Fremdbestimmung).

Es belastet die Beziehung zwischen den Parteien weniger als ein Gerichtsverfahren.

Das Verfahren kann jederzeit ohne grosse Kostenfolgen abgebrochen werden.

Bei einem Scheitern der Mediation steht den Parteien das Gerichtsverfahren immer noch offen.

Voraussetzung für eine Mediation

Damit eine Mediation Erfolg haben kann, müssen beide Parteien gesprächsbereit sein. Falls eine Partei noch nicht überzeugt ist, kann dies Thema des ersten Gespräches sein.

 

 

Wie läuft eine Mediation ab?

Im Erstgespräch hat jeder die Möglichkeit, den Konflikt aus seiner Sicht darzustellen. Dabei werden die Themen gesammelt, die in der Mediation behandelt werden sollen. Wir finden heraus, ob Mediation für den vorliegenden Konflikt hilfreich sein kann.

Wir erarbeiten im Verlauf der Mediationssitzungen Lösungsideen basierend auf Ihren ganz persönlichen Interessen und Bedürfnissen.

Schließlich wählen Sie gemeinsam eine Lösungen aus.

Als Mediatorin unterstütze ich Sie aktiv bei all diesen Schritten. Ich sorge dafür, dass jeder gleichermassen Gehör findet und halte die erarbeitete Lösung in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung fest. Diese ist bei Ehescheidungen und vorteilsweise bei Trennungen vom Gericht zu genehmigen. Dank meinen Rechtskenntnissen als Rechtsanwältin erfolgt dies in der Regel problemlos.

Geklärte Konflikte bringen frischen Schwung.

Mediation: Mein Angebot

Als eingetragene Mediatorin unterstütze ich Sie dabei, mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten so umzugehen, dass es am Ende nicht Gewinner und Verlierer gibt, sondern eine für alle Beteiligte zufriedenstellende Lösung.

«Wenn es überhaupt ein Geheimnis des Erfolges gibt, so besteht es in der Fähigkeit, sich auf den Standpunkt des anderen zu stellen und die Dinge ebenso von seiner Warte aus zu betrachten wie von unserer.» Henry Ford (1863-1947)

 

In welchen Bereichen kann Mediation hilfreich sein?

Mediation kann in vielen Bereichen hilfreich sein:

  • Bei Streitigkeiten innerhalb der Familie, wie Trennung, Scheidung, Erbfällen
  • Bei unternehmensinternen Konflikten zwischen oder innerhalb von Abteilungen und Teams, zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft, zwischen Angestellten und Vorgesetzten, zwischen Lehrling und Vorgesetzten
  • Bei externen Konflikten zwischen Geschäftspartnern, zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, zwischen Kunden und Lieferanten
  • Bei Umstrukturierungen, Fusionen, Übergabe- und Nachfolgeregelungen
  • Bei Nachbarschaftskonflikten
  • Im Strafrecht bei der Vermittlung zwischen Täter und Opfer

 

Für alle weiteren Fragen, oder wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Mediation in Ihrem Fall hilfreich sein kann, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an. Gerne beantworte ich Ihre spezifischen Fragen. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.

Mediation anstatt eines Schlichtungsverfahrens, wie geht das?

Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation an die Stelle des Schlichtungsverfahrens treten (Art. 213 Abs. 1 ZPO). Ein solcher Antrag ist im Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung zu stellen (Art. 213 Abs. 2 ZPO). Es genügt eine formlose Einigung auf Mediation, welche an der Verhandlung zu Protokoll gegeben wird. Die Mediation muss – entgegen Art. 203 Abs. 1 ZPO für das Schlichtungsverfahren – nicht innert zweier Monate seit Gesuchseinreichung stattfinden. Auch Art. 203 Abs. 4 ZPO, wonach das Schlichtungsverfahren spätestens nach zwölf Monaten abzuschliessen ist, gilt nicht für eine Mediation. Auf Mitteilung einer Partei, dass die Mediation gescheitert ist, wird direkt die Klagebewilligung ausgestellt (Art. 213 Abs. 3 ZPO). Dies gilt auch, wenn die Mediation ganz zu Beginn gescheitert ist. Gefordert wird aber, dass eine Mediation stattgefunden hat, was die Einsetzung eines Mediators bzw. einer Mediatorin sowie die Einleitung erster inhaltlicher Gespräche voraussetzt. Die Schlichtungsbehörde darf darf vom Mediator bzw. von der Mediatorin eine Bestätigung der Durchführung verlangen. (Auszug aus https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Themen/Zivilprozess/ausfuehrliches_Merkblatt_zur_Mediation.pdf)

Mediation in Gerichtsverfahren, geht das?

Wenn beide Parteien dies wollen, können Sie in einem Zivilverfahren zu jedem Zeitpunkt gemeinsam entscheiden, im Rahmen einer Mediation an einer Lösung zu arbeiten. Das Gerichtsverfahren wird dann sistiert, um Zeit für die Mediation zu haben. Wenn die Mediation erfolgreich beendet wurde, kann das Mediationsergebnis in Form eines Vergleichs bei Gericht vorgelegt und das Gerichtsverfahren beendet werden.

Kann mich meinen Anwalt bei der Mediation unterstützen?

Ihr Anwalt kann, wenn Sie das wünschen, am Mediationsverfahren teilnehmen. Anwälte können mit Hilfe ihres Verhandlungsgeschicks und ihrer juristischen Kompetenz im Rahmen einer Mediation sehr hilfreich und unterstützend zu einer Einigung zwischen den Parteien beitragen.

Was sind die Dauer und die Kosten einer Mediation?

Dauer
Aufgrund freier Vereinbarung von Terminen und Dauer der Sitzungen zwischen den Beteiligten ist es möglich, Mediationen binnen weniger Wochen abzuschließen. Umfangreichere Verfahren können auch mehrere Monate dauern.

Kosten
Die Abrechnung erfolgt zeitabhängig nach Stundensätzen oder Tagessätzen. Das Honorar und die Kostenteilung werden zu Beginn der Mediation vereinbart. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen zu Stundensätzen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie nach, ob diese die Kosten einer Mediation übernimmt.

Haben Sie noch weitere Fragen?
Kontaktieren Sie mich – ich nehme mir gerne Zeit um Ihre weiteren Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären.

➔ Gesetzliche Grundlagen betreffend Mediation

➔ Merkblatt des Obergerichtes zur Mediation